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   VGH Bayern, 09.07.2018 - 9 CE 18.1033   

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https://dejure.org/2018,22968
VGH Bayern, 09.07.2018 - 9 CE 18.1033 (https://dejure.org/2018,22968)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2018 - 9 CE 18.1033 (https://dejure.org/2018,22968)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2018 - 9 CE 18.1033 (https://dejure.org/2018,22968)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146 Abs. 4 S. 3
    Anforderungen an die Beschwerdebegründung - Darlegungsmangel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungserfordernis des Beschwerdevorbringens i.R.d. Zwangsvollstreckung von Zwangsgeldern wegen tierschutzrechtlicher Verstöße

  • rewis.io

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung - Darlegungsmangel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 146 Abs. 4 S. 3
    Anforderungen an eine Beschwerdebegründung; Darlegungsmangel; pauschale Rügen; Beschwerdevorbringen; Darlegungserfordernis; Auseinandersetzung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 146 Abs. 4 S. 3
    Darlegungserfordernis des Beschwerdevorbringens i.R.d. Zwangsvollstreckung von Zwangsgeldern wegen tierschutzrechtlicher Verstöße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 24.03.2016 - 9 CS 16.269

    Darlegungserfordernis im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2018 - 9 CE 18.1033
    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 9 CS 16.269 - juris Rn. 10; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 146 Rn. 41).
  • OVG Bremen, 29.07.2019 - 2 B 153/19

    Fahrerlaubnisentzug - Clean Urin; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung;

    Eine bloße Wiederholung oder pauschale Inbezugnahme des erstinstanzlichen Vortrags vermag dies nicht zu leisten (OVG Bremen, Beschl. v. 29.04.2003 - 1 B 122/03 - nicht veröffentlicht; BayVGH, Beschl. v. 9.7.2018 - 9 CE 18.1033 - juris Rn. 13).
  • OVG Bremen, 28.02.2020 - 2 B 312/19

    Ärztliche Bescheinigung; Darlegungserfordernis; Erkrankung; identische Atteste;

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (OVG Bremen, Beschluss vom 05.07.2019 - 2 B 98/18, Rn. 9, juris; BayVGH, Beschluss vom 09.07.2018 - 9 CE 18.1033, Rn. 13, juris).

    Der Beschwerdeführer muss nicht nur die Punkte bezeichnen, in denen der Beschluss angegriffen werden soll, sondern auch angeben, aus welchen Gründen er die angefochtene Entscheidung in diesen Punkten für unrichtig hält (BayVGH, Beschluss vom 09.07.2018 - 9 CE 18.1033, Rn. 13, juris).

  • OVG Bremen, 05.07.2019 - 2 B 98/18

    Ausweisung, Abschiebungsandrohung - Abschiebungsandrohung; Ankunftsnachweis;

    Eine bloße Wiederholung oder pauschale Inbezugnahme des erstinstanzlichen Vortrags vermag dies nicht zu leisten (OVG Bremen, Beschl. v. 29.04.2003 - 1 B 122/03 - nicht veröffentlicht; BayVGH, Beschl. v. 9.7.2018 - 9 CE 18.1033 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 11 CS 21.1965

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens

    Wie der Antragsgegner zutreffend angeführt hat, genügen die gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung gerichteten Einwände schon nicht den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, die eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses voraussetzen (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - DAR 2019, 343 = juris Rn. 11; B.v. 9.7.2018 - 9 CE 18.1033 - juris Rn. 13; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 76 ff.; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 22a f.).
  • VGH Bayern, 10.01.2019 - 8 CS 18.2529

    Widerruf einer luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsfeststellung

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und somit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses; eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts reicht grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2018 - 9 CE 18.1033 - juris Rn. 13; VGH BW, B.v. 29.6.2018 - 5 S 548/18 - BauR 2018, 1874 = juris Rn. 2; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 22a).
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 CS 20.854

    Negatives Zeugnis über eine abgelegte Fahrprobe

    Eine ausreichende Darlegung im Sinne von § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO erfordert aber eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2018 a.a.O. Rn. 11; B.v. 9.7.2018 - 9 CE 18.1033 - juris Rn. 13; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 76 ff.; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 22a f.).
  • VGH Bayern, 09.09.2021 - 11 CE 21.1881

    Herausgabe eines Führerscheins (ermessensfehlerhafte Gutachtensanordnung) -

    Da jede Auseinandersetzung mit den rechtlichen Voraussetzungen des § 70 Abs. 1 VwGO und den hierauf eingehenden, ausführlichen Gründen des Gerichtsbeschlusses (Seite 11 f.: Schriftformerfordernis; fehlende Empfangszuständigkeit der Ministerien) fehlt, würde die Beschwerdebegründung insoweit jedenfalls nicht den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO genügen, die eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses voraussetzen (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - DAR 2019, 343 = juris Rn. 11; B.v. 9.7.2018 - 9 CE 18.1033 - juris Rn. 13; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 76 ff.; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 22a f.).
  • VGH Bayern, 03.01.2023 - 10 CS 22.2499

    Leinenpflicht und weitere Anordnungen zur Hundehaltung

    Eine solche einzelfallbezogene Auseinandersetzung mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts leistet die Beschwerdebegründung nicht, soweit mehrfach ohne sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses lediglich auf den Inhalt des Antrags- und Klageschriftsatzes in erster Instanz Bezug genommen wird (vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 146 Rn. 22b m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 11 CS 20.814 - juris Rn. 9; B.v. 9.7.2018 - 9 CE 18.1033 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 08.02.2022 - 11 CS 21.3020

    Einstweiliger Rechtsschutz: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung

    Soweit der Antragsteller die Richtigkeit der Zeugenaussage bestreitet, ist schon fraglich, ob er hiermit den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO genügt, die eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses voraussetzen (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2021 - 11 CS 21.1965 - juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 9.7.2018 - 9 CE 18.1033 - juris Rn. 13; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 76 ff.; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 22a f.).
  • VGH Bayern, 08.07.2019 - 11 CS 19.1102

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem - Beschwerde

    Jedoch genügt sie - auch unter Berücksichtigung der Ergänzungen im Schreiben vom 24. Juni 2019 - nicht den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, da der Antragsteller lediglich seinen erstinstanzlichen Vortrag wiederholt und nicht an die tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts anknüpft und aufzeigt, weshalb diese aus seiner Sicht nicht tragfähig sind bzw. aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen die Entscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - juris Rn. 11; B.v. 9.7.2018 - 9 CE 18.1033 - juris Rn. 13 jeweils m.w.N.).
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